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   VGH Bayern, 04.03.2013 - 7 CE 13.181   

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VGH Bayern, 04.03.2013 - 7 CE 13.181 (https://dejure.org/2013,5853)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2013 - 7 CE 13.181 (https://dejure.org/2013,5853)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2013 - 7 CE 13.181 (https://dejure.org/2013,5853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Masterstudiengang "Elektro- und Informationstechnik"; zweite Wiederholungsprüfung; Nachweis einer unerkannten krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit; Anforderungen an das ärztliche Attest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2013 - 7 CE 13.181
    Tritt ein Prüfling aus wichtigem Grund von einer Prüfung zurück, trägt er die materielle Beweislast für den Rücktrittsgrund und die Unverzüglichkeit des Rücktritts, an die nach der Rechtsprechung strenge Anforderungen zu stellen sind (BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14

    Fachhochschule der Polizei Brandenburg; Bachelorstudiengang zum Erwerb der

    Zur Erfüllung der Nachweisfunkton genügt es daher nicht, wenn sich ein Attest allgemein auf die Angabe einer Arbeitsunfähigkeit oder Prüfungsunfähigkeit beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. August 1996 - BVerwG 6 B 17.96 -, DVBl. 1996, 1379, juris Rn. 6; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - OVG 7 M 16.06 u.a. -, BA S. 7 und Beschluss vom 11. Juni 2012 - OVG 10 S 19.12 -, BA S. 3; BayVGH, Beschluss vom 4. März 2013 - 7 CE 13.181 -, juris Rn. 15; Niehues/Fischer, a.a.O., Rn. 275 ff. m.w.N.).
  • VG Augsburg, 19.07.2016 - Au 3 K 15.1851

    Unverzüglichkeit des Prüfungsrücktritts

    Ein Prüfling trägt die materielle Beweislast nicht nur für die den Rücktrittsgrund, sondern auch für die Unverzüglichkeit des Rücktritts (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 14; B.v. 26.11.2009 - 7 ZB 09.1423 - juris Rn. 11; B.v. 7.1.2009 - 7 ZB 08.1478 - juris Rn. 11; B.v. 23.1.2007 - 7 ZB 06.509 - juris Rn. 12; U.v. 23.9.2004 - 7 B 03.1192 - juris Rn. 16 zu § 21 Abs. 4 Satz 1 RaPO a. F.; B.v. 22.7.2003 - 7 CE 03.1872 - juris Rn. 11; VG Würzburg, U.v. 14.5.2014 - W 2 K 13.963 - juris Rn. 19; VG Augsburg, U.v. 24.1.2006 - Au 3 K 05.1950 - juris Rn. 20).

    Es widerspräche dem Grundsatz der Chancengleichheit, einem Prüfling, der trotz der für ihn erkennbaren Beeinträchtigung seiner Prüfungsfähigkeit an der Prüfung in der Hoffnung teilnimmt, einen Erfolg erreichen zu können, im Falle des Nichtbestehens eine weitere Prüfungsmöglichkeit einzuräumen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 18).

    Das ärztliche Attest muss auch ausweisen, ob der Prüfling am Ausstellungstag des Attests überhaupt ärztlich untersucht wurde (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 6.8.1996 - 6 B 17/96 - BayVBl 1997, 411 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 15; B.v. 22.3.2012 - 7 ZB 11.2859 - juris Rn. 11; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 278).

  • VG München, 21.09.2021 - M 3 K 18.4900

    Nichtbestehen der Mittleren Reife

    Nimmt der Prüfling an der Prüfung teil und erklärt erst nach deren Beendigung seinen Rücktritt unter Berufung auf eine zunächst unerkannte Prüfungsunfähigkeit, muss er die Gründe dafür, dass er seine Prüfungsunfähigkeit zunächst nicht erkennen konnte, in gleicher Weise glaubhaft machen wie die Prüfungsunfähigkeit selbst (BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 15).

    Es ist Sache des Prüflings, sich über seine Obliegenheiten im Falle eines Prüfungsrücktritts zeitnah kundig zu machen (BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 19).

  • VG Ansbach, 20.04.2017 - AN 2 K 15.01511

    Keine Prüfungswiederholung bei Prüfungsfehler

    Die Klägerin trägt sowohl für Prüfungsunfähigkeit als auch die Unverzüglichkeit der Rücktrittserklärung die materielle Beweislast (vgl. BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 14).

    Macht der Prüfling geltend, er habe seine Prüfungsunfähigkeit krankheitsbedingt nicht frühzeitig erkennen können, muss er hierfür ausreichende Nachweise in Form einer ärztlichen Bescheinigung erbringen, in der anhand konkreter Feststellungen nachvollziehbar dargelegt wird, dass er bis zum Abschluss der Prüfung nicht in der Lage war, die Beeinträchtigung seines Leistungsvermögens zu erkennen (BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 15).

  • VG München, 20.06.2023 - M 3 K 20.5764

    Bescheinigung, deren Erteilung, Zulassungsvoraussetzung des Ersten, Abschnitts

    Nimmt der Prüfling an der Prüfung teil und erklärt erst nach deren Beendigung seinen Rücktritt unter Berufung auf eine zunächst unerkannte Prüfungsunfähigkeit, muss er die Gründe dafür, dass er seine Prüfungsunfähigkeit zunächst nicht erkennen konnte, in gleicher Weise glaubhaft machen wie die Prüfungsunfähigkeit selbst; insbesondere muss er ausreichende Nachweise in Form einer ärztlichen Bescheinigung erbringen, in der anhand konkreter Feststellungen nachvollziehbar dargelegt wird, dass er bis zum Abschluss der Prüfung nicht in der Lage war, die Beeinträchtigung seines Leistungsvermögens zu erkennen (BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 7.11.2012 - 14 A 2325/11 - Rn. 16).

    Es widerspräche dem Grundsatz der Chancengleichheit, einem Prüfling, der trotz der für ihn erkennbaren Beeinträchtigung seiner Prüfungsfähigkeit an der Prüfung in der Hoffnung teilnimmt, einen Erfolg erreichen zu können, im Falle des Nichtbestehens eine weitere Prüfungsmöglichkeit einzuräumen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 18).

  • VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 2 K 16.00438

    Härtefall und nachträglicher Rücktritt im Prüfungsrecht

    Für beide Tatsachen trägt der Kläger die materielle Beweislast (vgl. BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 14).

    Macht der Prüfling geltend, er habe seine Prüfungsunfähigkeit krankheitsbedingt nicht frühzeitig erkennen können, muss er hierfür ausreichende Nachweise in Form einer ärztlichen Bescheinigung erbringen, in der anhand konkreter Feststellungen nachvollziehbar dargelegt wird, dass er bis zum Abschluss der Prüfung nicht in der Lage war, die Beeinträchtigung seines Leistungsvermögens zu erkennen (BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 15).

  • VG München, 10.02.2015 - M 3 K 13.1377

    Rücktritt nach Mitteilung des endgültigen Nichtbestehens

    Nimmt der Prüfling an der Prüfung teil und erklärt erst nach deren Beendigung seinen Rücktritt unter Berufung auf eine zunächst unerkannte Prüfungsunfähigkeit, muss er die Gründe dafür, dass er seine Prüfungsunfähigkeit zunächst nicht erkennen konnte, in gleicher Weise glaubhaft machen wie die Prüfungsunfähigkeit selbst (BayVGH, B. v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 15).

    Dabei ist es Sache des Prüflings, sich über seine Obliegenheiten im Falle eines Prüfungsrücktritts zeitnah kundig zu machen (BayVGH, B. v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - Rn. 19).

  • OVG Sachsen, 06.04.2022 - 5 A 697/20

    Prüfung; Rücktritt; Prüfungsunfähigkeit; Migräne; Attest; Beweislast;

    Eine ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit muss deshalb die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die sich aus ihnen ergebenden Auswirkungen auf die Prüfung so beschreiben, dass die Prüfungsbehörde in die Lage versetzt wird, selbstständig über die Prüfungsfähigkeit zu befinden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. August 1996 - 6 B 17.96 -, juris Rn. 6; NdsOVG, Urt. v. 16. Mai 2019 - 2 LB 369/19 -, juris Rn. 45; BayVGH, Beschl. v. 4. März 2013 - 7 CE 13.181 -, juris Rn. 15; Jeremias, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 277 m. w. N.).
  • VG Koblenz, 26.01.2023 - 4 K 724/22

    Wiederholung einer Prüfung wegen eines Härtefalls; unerkannte Prüfungsunfähigkeit

    Dazu müssen die krankhafte Beeinträchtigung des Prüflings und ihre Auswirkungen auf sein Leistungsvermögen in der konkreten Prüfung so beschrieben werden, dass die Prüfungsbehörde in der Lage ist zu entscheiden, ob ein zureichender Rücktrittsgrund vorliegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. März 2013 - 7 CE 13.181 -, juris, Rn. 15).

    Der Prüfling muss jedoch die Gründe dafür, dass er seine Prüfungsunfähigkeit nicht erkennen konnte, in gleicher Weise glaubhaft machen wie diese selbst (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. März 2013 - 7 CE 13.181 -, juris, Rn. 15).

  • VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 15 K 7677/20

    Prüfung Rücktritt Attest ärztlich Wissenserklärung Unterschrift

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. August 1996 - 6 B 17.96 -, juris, Rdnr. 6; OVG NRW, Urteil vom 29. Januar 2020 - 19 A 3028/15 -, juris, Rdnr. 46 ff., und Beschluss vom 19. November 2014 - 14 A 884/14 -, juris, Rdnr. 6; BayVGH, Beschluss vom 4. März 2013 - 7 CE 13.181 -, juris, Rdnr. 15.
  • VGH Bayern, 29.04.2013 - 7 ZB 12.1973

    Grundlagen- und Orientierungsprüfung; Biologie; endgültiges Nichtbestehen;

  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 5 Bs 201/21

    Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; rechtzeitige Rüge vor Beginn der Prüfung

  • VGH Bayern, 10.11.2014 - 7 ZB 14.1922

    Erste Juristische Staatsprüfung; nachträglicher Prüfungsrücktritt; unerkannte

  • VG Ansbach, 31.01.2020 - AN 2 K 18.01544

    Prüfungsanfechtung wegen Prüfungsunfähigkeit

  • VGH Bayern, 12.05.2016 - 7 ZB 15.1279

    Exmatrikulation nach endgültig nicht bestandener Modulprüfung

  • VGH Bayern, 31.05.2013 - 7 C 13.664

    Unerkannte Prüfungsunfähigkeit; Nachweis durch ärztliches Attest; hinreichende

  • VGH Bayern, 18.11.2014 - 7 C 14.1939

    Antrag auf Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; nachträglicher

  • VG Berlin, 19.01.2022 - 3 L 577.20
  • VG München, 18.03.2014 - M 4 K 13.26

    Erste Juristische Staatsprüfung 2012/II; Versäumung der Meldefrist; juristische

  • VG München, 11.02.2014 - M 3 K 12.2465

    Rücktritt nach Mitteilung des endgültigen Nichtbestehens; keine unerkannte

  • VG Bayreuth, 17.04.2023 - B 8 K 21.946

    Kein wichtiger Grund gemäß § 16 Abs. 3 AFBG

  • VG Würzburg, 11.05.2016 - W 2 K 16.43

    Nichtbestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Überschreitung der

  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 7 C 13.521

    Prozesskostenhilfe; Erste Juristische Staatsprüfung; Prüfungsunfähigkeit

  • VG München, 28.03.2022 - M 3 K 18.577

    Anforderungen an Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der

  • VG München, 12.04.2016 - M 3 K 14.1993

    Nicht unverzüglicher krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfung

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